zum Inhalt springen

AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Agentur und Kunden und gelten für alle Buchungen von Kunden. Kunden erkennen mit ihrer Buchung die Geltung dieser AGB an.

I. Vertragsabschluss

1. Die Agentur erbringt ausschließlich Vermittlungsleistungen. Sie vermittelt Escorts für eine zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung an Kunden. Alle für die Agentur tätigen Escorts sind selbständige Unternehmer/Unternehmerinnen, die ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Es besteht kein Anstellungsverhältnis zwischen Agentur und Escorts. Die Escorts sind dementsprechend nicht an Weisungen der Agentur gebunden. Leistungserbringerin in Bezug auf die Begleitungsdienstleistung/das jeweilige Date ist ausschließlich die betreffende Escort-Dame bzw. der Escort-Herr, nicht die Agentur.

2. Das Absenden einer Buchungsanfrage (per Mail oder über das Online-Formular) bzw. eine telefonische Buchungsanfrage stellt in rechtlicher Hinsicht das Vertragsangebot des Kunden dar. Eine Annahme dieses Angebots und damit eine verbindliche Buchung kommt erst nach Rücksprache der Agentur mit der/dem gewünschten Escort und einer Auftragsbestätigung per Mail, gegebenenfalls per telefonischer Zusage durch die Agentur zustande. Neukunden setzen sich bitte vor ihrer ersten Buchung telefonisch mit der Agentur in Verbindung. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Vermittlungsleistung der Agentur. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich vorliegend um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist.

3. Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. Liegen seitens der Agentur Zweifel an der Volljährigkeit eines Kunden bzw. einer Kundin vor, hat dieser/diese auf Nachfrage einen Altersnachweis zu erbringen. Wird kein Nachweis der Volljährigkeit erbracht, kann keine Vermittlung erfolgen.


II. Buchungsverlängerung

1. Sollten Kunden bzw. Kundinnen eine Verlängerung des Dates wünschen, können sie dies im Einvernehmen mit den Escorts klären. Es steht im Ermessen der Escorts, ob sie dem Verlängerungswunsch nachkommen wollen.

2. Soweit es zu einer Verlängerung des Dates kommt, ist dies der Agentur vor Beginn der Verlängerung mitzuteilen.

3. Kunden bzw. Kundinnen werden das für die Buchungsverlängerung anfallende Honorar vor Beginn der Verlängerung an die Escorts übergeben.

III. Honorar

1. Die Escorts verfügen über Profile auf der Website der Agentur. Den Profilen sind neben dem jeweiligen Honorar der Escorts auch die eventuell anfallenden Reisekosten zu entnehmen. Da die Escorts die Höhe ihres Honorars selbst bestimmen, kann das Honorar der einzelnen Escorts variieren. Das Honorar bezieht sich lediglich auf die mit den Escorts verbrachte Zeit, nicht auf bestimmte zu erbringende Dienstleistungen. Je nach Anreiseumfang variiert die Mindestbuchungsdauer. Entsprechende Informationen sind der Website der Agentur zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen.

2. Bei Buchungen der Escorts ist ein zusätzliches Reisehonorar zu vergüten. Dieses umfasst die in Anspruch genommene Zeit der Escorts während der Anreise. Es ist zusätzlich zum Honorar der Escorts sowie je nach Anreiseumfang zusätzlich zu den anfallenden Reisekosten (z.B. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) zu entrichten.

3. Sämtliche Reisekosten sowie alle während des Dates anfallenden Kosten (z.B. für Speisen, Getränke/Tickets für Veranstaltungen u.ä.) sind durch den Kunden zu begleichen.

IV. Zahlungsmöglichkeiten

1. Eine Vorauszahlung von 35 % wird erforderlich, wenn Neukunden eine Escort-Dame für einen Termin ab 100 km Entfernung buchen oder bereits vereinbarte Termine kurzfristig absagen mussten. Außerdem ist eine Vorauszahlung von 35 % für einen Escort-Hausbesuch von Neukunden erforderlich. Das verbleibende Honorar muss der Dame in einem Briefumschlag unaufgefordert, zu Beginn des Dates, übergeben werden.

2. Für Escort Dates ab 8 Stunden ist eine Anzahlung von 35 % erforderlich. Das verbleibende Honorar muss der Dame in einem Briefumschlag unaufgefordert, zu Beginn des Dates, überreicht werden.                                                                                                                                                

3. Soweit nicht im Rahmen der Vermittlung anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des Honorars per Barzahlung zu Beginn des Treffens in einem unverschlossenen Umschlag durch den Kunden an die Escorts. Akzeptiert werden Zahlungen in Euro. Die Escorts verfügen über eine Vollmacht zur Entgegennahme des vollen Honorars nebst eventuell anfallenden Reisekosten sowie eines anfallenden Reisehonorars.

4. Im Falle einer Vorab-Zahlung durch Kunden ist auch die Agentur zur Entgegennahme des Honorars bevollmächtigt.

5. Buchungen, die die Übernahme von Reisekosten erfordern, sind vom Kunden vor dem Date zu begleichen.

V. Stornierungen

1. Wird ein bereits vereinbartes Date von Kunden weniger als 12 Stunden vor Beginn des Dates storniert, so werden 15 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig. Sollte das Model bereits auf dem Weg zu Ihrem geplanten Treffen sein, fallen Stornogebühren in Höhe von 35 Prozent an.

2. Fällige Beträge im Rahmen einer Stornierung sind binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung auf das Geschäftskonto der Agentur zu überweisen.

3. Bei nachhaltigen Störungen bzw. einem vertragswidrigen Verhalten durch Kunden können die Escorts das Date abbrechen. Bei einem Abbruch aus vorgenannten Gründen werden weder das Honorar noch die angefallenen Reisekosten zurückerstattet.

4. Kunden und Escorts können das Date nach dem ersten Kennenlernen abbrechen. Die Agentur erwartet in diesem Fall eine zeitnahe Mitteilung über den Abbruch des Dates. Es sind dann von Kunden lediglich die anfallenden Reisekosten sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.

VI. Haftungsbeschränkung

1. Die Escorts sind selbständige Unternehmer(-innen) und keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nicht für Handlungen der Escorts und übernimmt keine Gewähr für die Art, Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistung.

2. Soweit es durch Verschulden der Agentur - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - zu einem Schaden bei Kunden bzw. Kundinnen kommt, haftet die Agentur unbeschränkt. Die Agentur haftet weiterhin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. Die Haftung wird insoweit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

VII. Datenschutz

1. Alle personenbezogenen Daten, die von Kunden bzw. Kundinnen im Rahmen einer Buchungsanfrage oder Buchung an die Agentur übermittelt werden, werden stets in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

2. Die an die Agentur übermittelten Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Buchung/ Buchungsanfrage verarbeitet und ohne Einwilligung der Kunden bzw. Kundinnen keinesfalls an Dritte weitergegeben.

3. Kunden bzw. Kundinnen erklären sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihnen übermittelten Daten durch die Agentur einverstanden. Im Kontaktformular auf der Website der Agentur ist eine elektronische Einwilligung vorgesehen.

4. Kunden bzw. Kundinnen respektieren, dass die Escorts keinen privaten Kontakt mit Kunden bzw. Kundinnen wünschen. Kunden bzw. Kundinnen werden dementsprechend direkte Kontaktversuche zu den Escorts unterlassen und die Escorts auch nicht nach ihren Kontaktdaten fragen. Es ist stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch zu nehmen.

5. Kunden bzw. Kundinnen werden Fotografien von Escorts nicht dauerhaft speichern und auch keinen Dritten zugänglich machen. Kunden bzw. Kundinnen verpflichten sich, die Identität von Escorts gegenüber Dritten nicht bekannt zu geben, soweit diese beabsichtigt oder unbeabsichtigt zu ihrer Kenntnis kommen sollte.

VIII. Sonstiges

1. Gemäß § 32 Abs. 1 ProstSchG sind beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. Verstöße gegen die Kondompflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den Behörden mit einem empfindlichen Bussgeld von bis zu EUR 50.000 (betreffend Kunden bzw. Kundinnen) geahndet werden kann.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen finden die jeweiligen gesetzlichen Regelungen Anwendung.

3. Es gilt deutsches Recht. Kunden bzw. Kundinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können sich unabhängig davon stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

crossmenu